Leben auf der Sonneninsel Mallorca

Die schöne Insel Mallorca mit seinem gefälligen Klima und atemberaubenden Landschaften ist ein großartiger Ort zum Leben – man sollte jedoch über Steuervorschriften Bescheid wissen. Sie werden ihr neues Zuhause noch mehr genießen können, wenn Sie die Gewissheit haben, dass weder Sie noch ihre Erben unnötige Rechnungen zahlen werden müssen.

Spanien stuft Sie steuerlich als Resident ein, wenn Sie sich mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr dort aufhalten oder wenn sich das "Zentrum ihrer wirtschaftlichen Interessen", (ihre ökonomische oder berufliche Basis) oder "ihre vitalen Interessen" (ihr Ehepartner und / oder minderjährige Kinder) dort befinden.

Auswanderer müssen die Steuervorschriften ihres Heimatlandes und womöglich ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien befolgen, um sicher zu gehen, dass sie Steuern im richtigen Land bezahlen.

Als Resident in Spanien sind Sie verpflichtet, Einkommens-, Vermögens-, und Erbschaftssteuer für ihre weltweiten Vermögenswerte zu entrichten.

Das Einkommen unterliegt progressiv gestaffelten Steuertarifen, die eine Kombination aus nationalen und regionalen Steuersätzen sind. Jede autonome Region kann den regionalen Anteil variieren und auf den balearischen Inseln liegen die Gesamtsteuersätze zwischen 19 % und 44 %.

Zinserträge werden separat und ohne regionale Abweichungen besteuert. Sie bestehen aus Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinnen aus dem Verkauf / Transfer von Anlagen und Einkommen durch Lebensversicherungsverträge, sowie durch den Abschluss von Rentenversicherungen. Sie werden progressiv gestaffelt mit 19.5 %, 21.5 % und 23.5 % besteuert.

Neben der Einkomenssteuer sind spanische Residenten außerdem verpflichtet, eine jährliche Vermögenssteuer zu leisten, wobei sie nach dem Wert ihres weltweiten Vermögens besteuert werden. Auf den balearischen Inseln sind 800.000 € Vermögen pro Person steuerfrei, plus 300.000 € (für Residenten) für den Hauptwohnsitz. Die Steuer wird gestaffelt und mit bis zu 2.5 % berechnet. "Nicht-Residenten" zahlen nur Steuern für die Anlagen, die sie in Spanien haben.

Neben den entsprechenden Steuerrückzahlungen müssen spanische Residenten auch Anlagen und Rechte, die über 50.000 € wert sind, auf dem Modelo 720 angeben.

Residenten in Spanien unterliegen des weiteren der spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Diese wird im Todesfall fällig, wenn sich das Eigenkapital / Vermögen im Land befindet oder der Empfänger Resident in Spanien ist.
Jeder Begünstigte zahlt Steuern für alle Anlagen / Vermögensgegenstände, die er erhält.
Steuertarife und –freibeträge variieren abhängig von der Region und Ehepartner werden nicht freigestellt. Auf den balearischen Inseln wurde der Freibetrag für Ehepartner und Erben staatlichen Bestimmungen zufolge von 15.957 € auf 25.000 € erhöht. Die Steuerermäßigung auf den Hauptwohnsitz stieg ebenfalls von 95 % auf 100 % an, bis zu einem Maximum von 180.000 € – vorausgesetzt, dass der Empfänger ein Ehepartner, ein Kind oder jemand über 65 Jahre ist, der seit mindestens zwei Jahren bei Ihnen gewohnt hat und den Wohnsitz für mindestens 10 Jahre behalten wird. Zusätzlich kann eine Deduktion von 99 % für Erben, Vorfahren und Ehepartner auf ein Erbe angewandt werden (auf einer speziellen Kalkulation basierend).

Progressiv gestaffelte Steuertarife gehen bis zu 34 %, der Wert kann aus verschiedenen Gründen aber auch höher liegen – das hängt von der persönlichen Beziehung zwischen Ihnen und dem Begünstigten ab und von deren Reinvermögen – und in manchen Fällen bis zu 82 % ansteigen.

Das spanische Erbrecht schränkt die Möglichkeiten ein, wie Sie Ihr Anwesen aufteilen können. Auswanderer können wählen, dass im Todesfall das Recht ihres eigenen Landes gilt, stärker noch seit der neuen EU-Nachfolgeregelung ‘Brussels IV’. Das heißt jedoch nicht, dass Sie sich der spanischen Erbschaftssteuer entziehen können.

Es ist sehr wichtig, professionelle Nachlassplanung zu erhalten und immer ein aktuelles Testament zu haben, so dass Ihr Vermögen Ihren Wünschen entsprechend verteil wird und Ihre Erben entsprechend geschützt sind.

Das spanische Steuersystem kann steuerliche Vorteile mit sich bringen, so dass Sie von einem Leben hier in steuerlicher Hinsicht profitieren können. Holen Sie sich Hilfe und Beratung von Spezialisten.

Steuersätze, Geltungsbereiche und Freibeträge können sich verändern. Jegliche Informationen über Besteuerung basieren auf unserem Verständnis der aktuellen Steuerrechte und -praktiken, Änderungen sind jederzeit vorbehalten. Unsere unverbindlichen Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar und dienen lediglich Ihrer Information. Bitte lassen Sie sich daher vor einem Immobilienkauf persönlich rechtlich beraten.

Foto Energieausweis

Energieausweis

Für alle Immobilienbesitzer gilt seit 01.06.2013 das Gesetz, dass jeder Immobilienbesitzer bei Verkauf oder Vermietung im Besitz eines Energieausweises sein muss. Dieser weist die Energieeffizienz des Objektes aus. Die Preise hierfür richten sich nach der Größe der Immobilie.

Für weiterführende Informationen besuchen Sie www.cemallorca.com

Steuern beim Kauf– und Verkauf von Immobilien

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Einmalige Steuern beim Kauf

Umsatzsteuer (Impuesto sobre el Valor Anadido, IV)

Der Regelsteuersatz in Spanien liegt bei 21 %, der jedoch nur bei dem Erwerb von Bauland, Geschäftslokal oder Grundstück anfällt. Der Kauf eines neu errichteten Wohnhauses oder einer Wohnung wird mit 10 % Umsatzsteuer belegt, wenn ein erstmaliger Verkauf dieser Objekte vorliegt. Alle anderen Immobilienverkäufe werden von der Grunderwerbsteuer erfasst.

Kapitalgrunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmi)

Die Grunderwerbssteuer (ITP) ist bei allen Käufen wie folgt festgelegt:

bis 400.000,- EUR.: 8 % Grunderwerbssteuer
400.000,- EUR - 600.000,- EUR: 9 % Grunderwerbssteuer
600.000,- EUR bis unter 1 Mio. EUR: 10 % Grunderwerbssteuer
neu ab 2016 ab 1 Mio. EUR: 11 % Grunderwerbssteuer


Einmalige Steuern beim Verkauf


Vermögenssteuer in Spanien

Die balearische Regierung hat mit Wirkung ab 31.12.2012 die Vergünstigung von 100 % aufgehoben. Zu beachten ist, dass für Nichtresidenten die ersten 700.000,- EUR Vermögen von der Vermögenssteuer befreit sind.

Ab dem 01.01.2013 müssen alle in Spanien lebenden Residenten Auskunft an juristische Personen geben über ihr gesamtes Vermögen im Ausland (Immobilien und Bargeld über 50.000 €).

Wertzuwachssteuer

Mit der sogenannten "Plusvalia" besteuern die jeweiligen Gemeinden den Wertzuwachs von Grund und Boden seit dem letztmaligen Eigentumswechsel der Immobilie. Gesetzlich obliegt die Zahlung der Plusvalia dem Verkäufer.

Steuer auf Veräußerungsgewinne

Beim Verkauf einer Immobilie fallen üblicherweise einmalige Steuern auf Veräußerungsgewinne für den Verkäufer an, die der Einkommensteuer zuzuordnen. Wie in den meisten EU-Staaten unterscheidet die spanische Einkommenssteuer zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer als Resident anzusehen ist.

Die beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht wirken sich unterschiedlich bei dem Verkauf von Immobilien aus.

Ist der Verkäufer spanischen Grundeigentums in Spanien beschränkt steuerpflichtig, weil er seinen Wohnsitz außerhalb Spaniens hat, ist der Veräußerungsgewinn mit einheitlich 20% zu versteuern. Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Anschaffungswert und Veräußerungswert.

Für die so errechnete Steuerschuld des Verkäufers haftet der Käufer dem spanischen Fiskus bis zur Höhe von 3 % des beurkundeten Kaufpreises. Aus diesem Grund behält der Käufer diesen Betrag ein und führt ihn selbst an das Finanzamt ab. Durch diese Regel verhindert der spanische Fiskus, dass Ausländer ihre Immobilie verkaufen, das Land dann aber ohne Zahlung dieser fälligen Steuern verlassen. Die vorbeschriebene Regelung gilt nicht für residente Verkäufer.

Jährliche Steuern

Einkommenssteuer

Grundsätzlich ist jeder Besitzer einer Immobilie in Spanien verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Rahmen der Einkommensteuer (Impuesto sobre la renta de las Personas Fisicas) wird auch die selbstgenutzte Immobilie besteuert. Eigennutzung wird steuerlich als fiktive Mieteinnahme angesehen.

Grundsteuer

Die gemeindliche Grundsteuer, kurz I.B.I. (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) genannt, ist jährlich bei der Gemeindeverwaltung (Ayuntamiento) zu zahlen. Auf dem Steuerbescheid erscheint auch der von der Gemeinde festgelegte Katasterwert der Immobilie.


Steuersätze, Geltungsbereiche und Freibeträge können sich verändern. Jegliche Informationen über Besteuerung basieren auf unserem Verständnis der aktuellen Steuerrechte und -praktiken, Änderungen sind jederzeit vorbehalten. Unsere unverbindlichen Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar und dienen lediglich Ihrer Information. Bitte lassen Sie sich daher vor einem Immobilienkauf persönlich rechtlich beraten.

Sprechen Sie uns an, wir sind der richtige Partner für Sie

Vertrauen ist Ehrensache

Schenken Sie uns Ihr Vertrauen. Mit einem deutschen Partner und Anwalt zusammen vermitteln wir schon einige Zeit Eigentumswohnungen, Finkas und Villen auf Mallorca. Wir achten darauf, dass alle rechtlichen Formalitäten in deutscher und spanischer Sprache erfüllt sind.

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